Thema: Die Internatsregeln 05.03.14 12:03 | |
| Internatsregeln
1. Rücksichtnahme, Respekt und Achtung prägen das Zusammenleben in unserem Internat. Wir erwarten sowohl innerhalb, wie auch außerhalb einen höflichen Umgang miteinander . 2. Während den Pausen und nach Unterrichtsschluss ist das Internatsgelände für unsere Schüler & Schülerinnen zugänglich.
3. Vor dem Verlassen des Internatsgeländes muss bei einem Lehrer die Erlaubnis in schriftlicher Form abgeholt werden.
4. Rauchen, sowie der Genuss von Alkohol oder anderen Drogen ist strengstens verboten!
5. Gäste dürfen das Internat erst nach einer Anmeldung bei den Direktoren betreten.
6. Medikamente sind bei der Vertrauenslehrerin abzugeben. Die Einnahme von Arzneimitteln ist nur nach vorheriger Absprache oder mit einer Erlaubnis des Arztes / der Eltern erlaubt.
7. Für Wertgegenstände übernimmt das Internat keine Haftung.
8. Handys, Tabletts und andere technische Geräte sind den Pädagogen auszuhändigen und werden nur für Stadtbesuche genehmigt.
9. Die Schüler / Schülerinnen sind für die Ordnung in ihrem Zimmer selber zuständig. Entstandene Schäden sind zu ersetzen und Löcher in der Kleidung selber zu flicken.
10. Poster oder Bilder sind nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Christliche Abbildungen.
11. Der Verzehr, sowie die Lagerung von Getränken oder Lebensmitteln ist auf den Zimmern nicht gestattet.
12. Musik darf nur auf Zimmerlautstärke gehört werden.
13. Intime Beziehungen oder enge Vertrautheit zum anderen Geschlecht sind strengstens Verboten. Zuwiderhandlungen können zum Schulverweis führen.
14. Folgende Zeiten sind einzuhalten: 06.00-06.30 = Duschen 06.45 – 07.30 = Frühstücken 12.00 – 12.45 = Mittagessen 15.30 – 16.00 = Kaffetrinken 19.00 – 19.45 = Abendessen 22.00 wird das Licht in den Zimmern gelöscht. Außerhalb dieser Zeiten gibt es im Internat keine weitere Essenszeit. Wir erwarten Pünktlichkeit.
15. Zwischen 20.00 – 20.30 werden von den Lehrern oder Aufsichtspersonen die Ordnung und Sauberkeit in den Zimmern überprüft.
16. Den Anweisungen der Pädagogen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
17. Der Stundenplan ist Pflicht.
Bei Zuwiderhandlungen werden Strafen in Form von Nachsitzen, Reinigungsdienste oder Ausgehverbot erteilt. In besonders Schweren Fällen erfolgt ein Schulverweis. |
| Rhage Admin
Anzahl der Beiträge : 105 Anmeldedatum : 24.08.13
|